Die Stammesversammlung

Die Stammesversammlung…  … wählt die Mitglieder des Stammesvorstands und die Kassenprüfenden, bzw. soweit es einen Rechtsträger gibt dessen Mitglieder.  … nimmt den Arbeitsbericht der Stammesleitung entgegen (also im Regelfall den Bericht des Vorstands).  … nimmt den Bericht und die Jahresrechnung der Kassenprüfenden entgegen. Falls ein Rechtsträger vorhanden ist, ersetzt der Bericht des Rechtsträgers den Bericht der Kassenprüfenden.  … stimmt über die Entlastung des Stammesvorstands und die Entgegennahme des Jahresabschlusses ab.  … beschließt über das Jahresprogramm und über besondere Unternehmungen des Stammes.  … beschließt die Einrichtung und Auflösung von Bibergruppen.  … kann die Auflösung des Stammes beschließen, in diesem Sonderfall ist jedoch die Zustimmung des Bezirksvorstands zusätzlich nötig.  … ist für alle Angelegenheiten des Stammes zuständig, die nach der Satzung nicht in die Zuständigkeit des Stammesvorstands oder der Stammesleitung fallen.

In manchen Stämmen finden häufiger Versammlungen statt, in anderen nur „die“ Stammesversammlung und es gibt weitere informelle Treffen. Darüber hinaus kann eine Versammlung auch eine Gelegenheit sein, zusammenzukommen, sich kennenzulernen, eine Plattform für die Leiterinnen und Leiter aus dem Stamm zu schaffen, neue Ideen zu sammeln und für vieles mehr. Für die Kultur des Stammes kann es gut

sein, Gäste zur Stammesversammlung einzuladen und ihnen für ihr Engagement für den Stamm zu danken. Auf der Versammlung können alle Menschen, die für den Stamm wichtig sind, auf dem Laufenden gehalten werden über die Aktivitäten, Planungen und auch Herausforderungen. Die Stammesversammlung ist, was der Stamm daraus macht!

Wann muss ein Stamm eine Stammesversammlung abhalten und wie oft?

Um eine ordentliche und satzungskonforme Stammesversammlung abzuhalten, müssen einige Punkte sowohl in der Durchführung als auch in der Vorbereitung beachtet werden. Zunächst ist es wichtig zu wissen, wann und wie oft eine solche Versammlung stattfinden muss. Gemäß der Satzung des Verbandes findet diese mindestens einmal im Jahr statt. Der Vorstand übernimmt die Moderation und Leitung der Versammlung, führt durch die Tagesordnung und ist auch in der Pflicht, die Ergebnisse in einem Protokoll festzuhalten. Die Aufgaben können delegiert werden. Die Verantwortung trägt dabei immer der Vorstand. Es kann auch mehr als eine Stammesversammlung pro Jahr stattfinden. Zusätzliche Versammlungen können vom Vorstand oder der Stammesleitung einberufen werden oder wenn mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies fordern.

Wer kommt alles zu einer Stammesversammlung?

Zur Stammesversammlung sind zunächst alle Mitglieder des Stammes nicht nur eingeladen, sie haben das Recht daran teilzunehmen (Ziffer 22 Satzung). Die Mitglieder sind die Kinder, Jugendlichen, Leiterinnen und Leiter sowie die sonstigen Mitarbeitenden. Hinzu kommen die Vertretungen eines eventuell vorhandenen Rechtsträgers und Gäste (Eltern, Vertretungen der Kirchengemeinde, Menschen, die viel Engagement für den Stamm gezeigt haben, ehemalige Mitglieder, eventuell Vertretungen der Presse, Kooperationspartnerinnen und -partner und viele mehr). Auch wenn jede und jeder zur Stammesversammlung willkommen ist, haben nicht alle die gleiche Rolle. Es gibt stimmberechtigte Mitglieder, beratende Mitglieder und Gäste. Stimmberechtigte Mitglieder der Versammlung können bei Wahlen und Beschlüssen ihre Stimme abgeben. Beratende Mitglieder der Versammlung haben zwar kein Stimmrecht, aber sie dürfen auch dann im Raum bleiben, wenn Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden. Gäste haben ebenfalls kein Stimmrecht und müssen

den Raum verlassen, wenn die Versammlung oder die Geschäftsordnung das entsprechend vorsieht.

Stimmberechtigt auf der Stammesversammlung sind: • der Stammesvorstand • pro Stufe jeweils eine Vertretung der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden; ggf. eine Vertretung der Leitungsteams der Bibergruppen; • je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinderund Roverstufe; • die Elternvertretung.

Beratende Mitglieder der Versammlung sind: • die weiteren Leiterinnen und Leiter der Altersstufen, die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Stammesleitung • zwei Vertretende des Rechtsträgers • ein Mitglied der Bezirksleitung • eine vertretende Person der entsprechenden Leitung des BDKJ • eine vertretende Person des kommunalen/regionalen Rings deutscher Pfadfinderverbände (RdP).

Die eigentliche Stammesversammlung besteht in der Regel aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern. Eine Stammesversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Stimmen anwesend ist. Sind alle Ämter besetzt, ist die Stammesversammlung also mit mindestens neun stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig. Alle weiteren Bestimmungen zu Beschlussfähigkeit und auch zum Thema Stimmdelegation finden sich in der Satzung der DPSG und in den Kommentaren zu Satzung [LINK].

Was sollte bei der Planung der Stammesversammlung beachtet werden?

Empfehlenswert ist, schon frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Es bietet sich ein Vorbereitungsprozess in folgendem Zeitrahmen an:

CA. ZEHN WOCHEN VORHER Diesen zeitlichen Vorlauf benötigt man oft, um die Namen und Adressen der Teilnehmenden zu sammeln. Die NaMi–Administratorin oder der NaMi-Administrator kann mit Hilfe der NaMi-Datenbank hier gut unterstützen, ebenso die Bezirksbzw. Diözesanleitung mit den Listen der jeweiligen Ebenen. Selbstverständlich sollte möglichst frühzeitig auch ein für alle Beteiligten gut erreichbarer Ort und passender Zeitpunkt gewählt werden. Bei der Wahl des Ortes sollte zusätzlich überlegt werden, ob der Versammlungsraum für die Anzahl der Mitglieder und Gäste ausreichend ist und ob der Veranstaltungsort so barrierearm ist, dass es allen Mitgliedern und Gästen möglich ist teilzunehmen.

7Die Grafik als Download: http://dpsg.de/fileadmin/daten/dokumente/stammesversammlung.jpg

CA. SECHS WOCHEN VORHER Um eine offizielle und satzungskonforme Versammlung abhalten zu können, bedarf es einer fristgerechten Einladung. Diese Frist beträgt vier Wochen. Wenn der Versammlungstermin von den Mitgliedern der Versammlung auf der vorigen Versammlung beschlossen wurde, reichen zwei Wochen aus, da der Termin bereits bekannt ist. Gemeinsam mit der Einladung muss eine Tagesordnung verschickt werden. Diese ist nicht nur ein Leitfaden für die Teilnehmenden, sondern auch ein „Fahrplan“ für den Vorstand bei der Durchführung und Vorbereitung. Ein Beispiel für eine solche Tagesordnung findet sich im folgenden Kapitel.

CA. VIER WOCHEN VORHER Die Stammesversammlung muss nicht nur vom Vorstand vorbereitet werden. Auch in den Gruppenstunden müssen Vorbereitungen getroffen werden. Eventuell müssen die Gruppen bei der Vorbereitung helfen, die Berichte zu ihren Stufen vorbereiten, möchten Anträge an die Versammlung stellen oder müssen überhaupt erst ein Verständnis für die Chancen und Möglichkeiten der Versammlung vermittelt bekommen. Mitbestimmung braucht Vorbereitungszeit, also sollten die Gruppenleiterinnen und -leiter rechtzeitig beginnen, mit ihren Gruppen zum Thema Stammesversammlung zu arbeiten.

CA. ZWEI WOCHEN VORHER Ein ansprechender Rahmen lockert die Atmosphäre auf, schafft Gemütlichkeit und trägt zu einer gelungenen Versammlung bei. Dazu gehören auch Getränke und Essen bzw. kleine Snacks. Bei der Auswahl sollte über gesunde, fair gehandelte und fair produzierte Snacks nachgedacht werden, weitere Kriterien könnten biologisch, regional und saisonal sein. Wenn sich die Mitglieder der Versammlung untereinander nicht so gut kennen, bietet es sich an vorher ein Kennenlernspiel vorzubereiten. Je nachdem wie groß die Runde ist können Namensschilder für die Teilnehmenden sinnvoll sein. Um der Versammlung einen Überblick über die Ereignisse und Aktionen im vergangenen Jahr beziehungsweise der vergangenen Zeit geben zu können, sollte ein Bericht erstellt werden. Dabei sind bei der Gestaltung des Berichts der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Als Ideen seien genannt: Bilderausstellungen, Hörspiele, Fotos, Filmausschnitte, vorgespielte Szenen, Pantomime, usw. Alles was zum jeweiligen Stamm passt und gute Einblicke in die vergangenen Monate gibt ist sinnvoll. Die Stufen sollten

ebenfalls Berichte erstellen, die von den Leitungskräften oder (oftmals viel interessanter und lebendiger) von den Stufenmitgliedern erstellt werden. Ein gutes Zusammenspiel von Leiterinnen und Leitern und ihren Gruppen sorgt hier für die besten Ergebnisse. Wichtig ist auch, das benötigte Material (z. B. Moderationskarten, Wahlzettel, Kugelschreiber für die Wahl, etc.) zur Verfügung zu haben.

EINE WOCHE VORHER Sicherlich gibt es aktuelle Termine von Bundes-, Diözesanoder Stammesebene, zu denen auf der Versammlung Informationen und Flyer verteilt werden können. Eine Anfrage oder ein Homepagebesuch bei den jeweiligen Ebenen genügt zumeist um gute Unterlagen und Informationen zu erhalten. Auch können die beratenden Mitglieder der Versammlung zu ihren Bereichen interessante Materialien und Flyer mitbringen. Eine Erinnerungsmail oder ein Erinnerungszettel für die Gruppenmitglieder schafft noch einmal Aufmerksamkeit für die Veranstaltung.

Leitung und Durchführung einer Stammesversammlung

Der Vorstand hat die Aufgabe durch die Versammlung zu führen und diese zu moderieren. Die Tagesordnung ist dabei der Leitfaden, der durch die Versammlung hindurchführt. Eine Tagesordnung kann zum Beispiel so aufgebaut sein:

TOP 1 | Begrüßung & Kennenlernen & Formalia Ein gelungener Einstieg in die Versammlung beginnt mit einem herzlichen Willkommen. An dieser Stelle kann sich der Vorstand bzw. diejenigen, die durch die Versammlung führen, vorstellen und mit einer Vorstellungsrunde oder einem Kennenlernspiel die Anwesenden kennenlernen. Um später rekonstruieren zu können, wer anwesend war und was passiert ist, sollte eine Anwesenheitsliste ausgefüllt und ein Protokoll geschrieben werden. Dies muss nicht durch den Vorstand erfolgen. Schreibt der Vorstand das Protokoll nicht selbst, muss (spätestens) zu Beginn der Sitzung eine Person zur Führung des Protokolls festgelegt werden. Die Protokollführung bereits vor der Versammlung festzulegen, nimmt unnötigen Druck während der Versammlung. Außerdem kann sich so die Protokollantin bzw. der Protokollant vor der Versammlung auf die Aufgabe vorbereiten.

TOP 2 | Feststellen der Beschlussfähigkeit

Beschlussfähig ist eine Versammlung, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (siehe 2.7.2) anwesend ist.

TOP 3 | Beschluss der Tagesordnung Die zuvor versandte Tagesordnung muss von den Teilnehmenden bestätigt werden, dazu reicht eine formlose Abstimmung per Handzeichen aus.

TOP 4 | Bericht des Stammesvorstands und Kassenbericht Die Entgegennahme des Berichts des Stammesvorstands beinhaltet die Nachbesprechung der beschlossenen Anträge der letzten Stammesversammlung sowie die Entgegennahme des Berichts des Rechtsträgers bzw. der Kassenprüfenden. An dieser Stelle wird von den Highlights der vergangenen Zeit und den Erlebnissen als Vorstand (den letzten Stammesaktionen, Ausbildungsveranstaltungen, Leiterrunden etc.) berichtet. Hier sollten die Leiterinnen und Leiter bzw. die Mitglieder der Stufen über ihre speziellen Stufenaktionen ebenfalls berichten. Der Finanzbericht wird in der Regel ohne einzelne Zahlen wie z.B. dem aktuellen Kontostand vorgestellt. Die stimmberechtigten Mitglieder können jedoch eine Offenlegung beantragen. Wenn sich die Mehrheit der Mitglieder für eine Offenlegung ausspricht, kann die Versammlung ebenfalls beschließen, ob die Offenlegung der Zahlen öffentlich oder nicht öffentlich erfolgt. Bei einer nicht öffentlichen Offenlegung müssen alle Gäste die Versammlung für diese Zeit verlassen, es verbleiben nur die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder im Raum. Ebenfalls dürfen die genannten Zahlen auch nach der Versammlung durch die Mitglieder der Versammlung nicht verbreitet oder im Protokoll notiert werden.

TOP 5 | Berichte aus den Stufen Eine schöne Form kann ein Bericht durch die Kinder bzw. Jugendlichen der jeweiligen Stufe sein. Die Kinder und Jugendlichen haben im Rahmen der Stammesversammlung die Möglichkeit, ihren eigenen Jahresrückblick zu präsentieren. Kinder und Jugendliche haben ihren eigenen Blick auf den Stamm und gut vorbereitete Berichte der Stufen können ein eigenes Highlight auf der Stammesversammlung sein.

TOP 6 | Bericht der Kassenprüfenden / des Rechtsträgers Die gewählten Kassenprüfenden berichten hier, ob der Vorstand ordnungsgemäß gearbeitet hat und ob es Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Buchführung gab. Bei

Vorhandensein eines Rechtsträgers übernehmen dessen Vertreterinnen und Vertreter diesen Berichtsteil.

TOP 7 | Die Entlastung des Vorstands Die Mitglieder der Versammlung entscheiden durch die Entlastung, ob der Vorstand seine Aufgabe im Sinne der Mitglieder wahrgenommen hat. Dem Vorstand wird dies durch eine Abstimmung signalisiert. So wird klar, ob es deutliche Kritik am Handeln des Vorstands gibt. Wird der Vorstand entlastet, können die Mitglieder des Stammes den Vorstand im Nachhinein nicht mehr für vergangenes Verhalten (z.B. Ausgaben oder getroffene Entscheidungen) verantwortlich machen. Achtung: Werden die Geldgeschäfte des Stammes über einen Rechtsträger abgewickelt, obliegt die Entlastung des Vorstands für seine finanziellen Entscheidungen den Mitgliedern dieses Rechtsträgers. und in der Stammesversammlung erfolgt ausschließlich eine inhaltliche Entlastung. Bei der Entscheidung über die Entlastung des Vorstands dürfen die gewählten Vorstandsmitglieder selbst nicht mit abstimmen (§ 34 BGB Ausschluss vom Stimmrecht: „Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft“), sondern müssen sich enthalten.

TOP 8 | Anträge Nun werden Anträge beraten, die gemäß der Ziffern 114 – 119 der Satzung gestellt sind. Ebenfalls können im Rahmen der Sitzung Initiativanträge durch die Mitglieder gestellt werden. Dies bedeutet, dass eine wichtige Entscheidung herbeigeführt werden soll. Initiativanträge beziehen sich oft auf andere Inhalte der Versammlung und kommen daher kurzfristig auf. Ein Beispiel hierfür wäre, dass der Stammesvorstand vom geplanten Stammeswochenende und der Diözesanvorstand von einer Förderung ökologisch sinnvoller Veranstaltungen berichtet. Daraufhin beschließen die Vertreterinnen und Vertreter der Wölflingsund Pfadfinderstufe, einen Initiativantrag zu stellen, dass das Stammeswochenende unter dieses Thema gestellt wird. Ob der Initiativantrag als Antrag in der Versammlung beraten und nachträglich auf die Tagesordnung genommen wird, ist mit einem Quorum von einem Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zu bestimmen. Erst wenn der Initiativantrag aufgenommen wurde, kann über den Antrag beschlossen werden.

TOP 9 | Wahlen Alle Informationen zum Thema Wahlen sind im Kapitel 2.7.5 zu finden.

TOP 10 | Beschluss des Jahresprogramms Hier werden verbindliche Teile des Jahresprogramms beschlossen. Dazu können Entscheidungen zum Sommerlager oder Stufenwechsel ebenso gehören wie Entscheidungen darüber, an welchen Aktionen in Dorf, Stadt oder Kirchengemeinde teilgenommen wird.

TOP 11 | Ausblick für die kommenden Wochen / Monate Hier besteht die Möglichkeit, geplante Veranstaltungen vorzustellen und dazu einzuladen. Hier ist auch Raum, neue Ideen für Aktionen im Stamm zu sammeln.

TOP 12 | Aktuelles & Termine Die Stammesversammlung bietet sich an, um weitere Termine zu kommunizieren. Welche Ausbildungsveranstaltungen stehen im Stamm an? Welche aktuellen Angebote gibt es vom Bezirk, der Diözese oder von Bundesebene? Welche Aktivitäten gibt es in der Stadt, dem Dorf oder der Kirchengemeinde?

TOP 13 | Sonstiges Bevor die Versammlung beendet wird, sollte ein Termin für das nächste Treffen ausgemacht werden. Im Anschluss an die Versammlung kann es sich anbieten, den Tag oder Abend noch gemütlich ausklingen zu lassen und in ungezwungener Atmosphäre beisammen zu sitzen. Eine Versammlung muss nicht nur Arbeit sein.

NACHBEREITUNG Zeitnah nach der Versammlung sollte das Protokoll an alle Teilnehmenden verschickt werden. Auf jeden Fall müssen alle Mitglieder der Versammlung ein Exemplar erhalten. Mit der Stufenleitung und dem Stammesarbeitskreis (soweit vorhanden) sollte der

Verlauf der Versammlung nachbesprochen und reflektiert werden. Was lief gut? Was kann beim nächsten Mal besser gemacht werden? Diese beiden Leitfragen sollten gut im Vorstand und in der Leiterrunde besprochen und für die nächste Stammesversammlung festgehalten werden. Auch die Ergebnisse der Reflexion der Teilnehmenden (wenn am Ende der Versammlung eine durchgeführt wurde) können hier genutzt werden.

Eine Stammesversammlung ist ein aufregender und schöner Teil des Stammeslebens, sie kann aber auch anstrengend sein und Fragen aufwerfen. Bei Fragen zur Versammlung stehen mit den Kommentaren zur Satzung [LINK] gute Hilfen bereit. Unsicherheiten darüber hinaus können jederzeit mit den zuständigen Bezirksvorständen, Diözesanvorständen oder der AG Satzung von Bundesebene [satzung@dpsg.de] geklärt werden.

Wahlen

Teil der Stammesversammlung sind die Wahlen. Die Vorstandsämter werden gewählt, ebenso die Kassenprüfenden. Der Vorstand ist für die Wahlen verantwortlich. Alles Notwendige hierzu findet sich in der Satzung der DPSG und in den Kommentaren zur Satzung [LINK]. Die aktuelle Version findet sich im Internet auf den Seiten der DPSG. Eine ausgedruckte Version oder ein Internetzugang ist in der Versammlung selbst oft hilfreich Einige Stämme, Bezirke und Diözesanverbände haben sich eigene Wahlordnungen gegeben, andere beziehen sich auf die Wahlordnung der Bundesversammlung.

Welche Wahlen stehen an? Spätestens mit der Einladung zur Versammlung gebt ihr bekannt, welche Wahlämter neu zu besetzen sind. Generell gibt es laut Satzung zwei Wahlämter, der Vorstand und die Kassenprüfenden. Die Mitglieder des Vorstands werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt und können wiedergewählt werden. Die Kassenprüfenden, mindestens zwei Personen, können für einen Zeitraum gewählt werden, den die Versammlung selbst festlegt. Auch hier ist Wiederwahl zulässig, es ist aber dringend empfohlen, einen regelmäßigen Wechsel zu ermöglichen.

Ein Blick in die Protokolle der letzten Versammlungen hilft, einen Überblick über die Amtszeiten zu behalten.

Wer kann gewählt werden? Im Prinzip kann sowohl als Vorstand als auch als Kassenprüfende jede volljährige Person gewählt werden. Die Kandidierenden müssen kein Teil der Versammlung sein. Einzige Ausnahme ist die Wahl der Kuratin bzw. des Kuraten, die im Einvernehmen mit dem Pfarrer der Gemeinde gewählt werden.

Wie wird gewählt? Durch den ersten Satz „Wahlen sind geheim durchzuführen“ ist die Wahl als geheime Abstimmung geregelt. Alle anderen Abstimmungen sind zunächst nicht geheim abzustimmen (auch Entlastungen des Vorstands). Für die Wahlen sind Wahlzettel zu erstellen, bei denen für jedes zu vergebene Amt nur eine Stimme abgegeben werden kann. Werden mehr als eine Stimme abgegeben, so ist der Wahlzettel ungültig.

Ein Wahlzettel für die Wahl zum Kassenprüferin / Kassenprüfer könnte so aussehen:

Wahlen zur Kassenprüferin / zum Kassenprüfer im DPSG Stamm Heilige Makrele (2021)

Es dürfen insgesamt 2 JA-Stimmen abgegeben werden

Name Elternteil von Ja Nein

Frau Yildirim Tuna (Jungpfadfinder)

Herr Meise Max (Rover)

Frau Skolinski Lili (Wölfling)

Wer leitet die Wahl? Wahlen werden grundsätzlich von der Versammlungsleitung – dem jeweiligen Vorstand – geleitet, es sei denn die Versammlung richtet einen Wahlausschuss ein und überträgt ihm diese Aufgabe. Über das weitere Wahlverfahren (z.B. Fristen, Wahlvorschläge, Wahlausschuss, etc.) kann eine Geschäftsordnung (etwa die Wahlordnung auf Bundesebene) Regelungen treffen. Vor Versammlungen empfiehlt es sich, die aktuelle Version der Satzung inklusive der Kommentare zum Thema Wahlen zu lesen und in der Versammlung griffbereit

zu haben. Eine kurze Absprache, welches Vorstandsmitglied bei Bedarf schnell nachschauen kann, hilft in der Versammlung enorm und vermeidet Unsicherheiten und Verzögerungen.

Wer ist gewählt? Gewählt sind diejenigen, die mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen und nur so viele Personen wie Plätze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind. Der Kommentar zur Satzung gibt auch hierfür gute Beispiele an.

Muss die Wahl dokumentiert werden? Ja. Die Wahlergebnisse müssen im Protokoll der jeweiligen Versammlung benannt werden. Insbesondere bei den Vorstandswahlen benötigt der Vorstand später dieses Protokoll auch, um nachweisen zu können, dass er in einem gültigen Wahlverfahren von den Mitgliedern gewählt wurde. Zum Beispiel bei Terminen mit der Bank, um Kontovollmachten zu ändern, wird das Protokoll benötigt.

Delegationen in der Stammesversammlung (aus den Kommentaren zur Satzung) Mit Leitung der Versammlung ist gemeint, dass der Stammesvorstand die Versammlung mindestens eröffnen und beschließen muss. Er kann zur Moderation andere Personen hinzuziehen, bleibt aber letztverantwortliche Versammlungsleitung. Der Vorstand bestimmt die Verfahrensregeln, sofern keine Geschäftsordnung vorliegt.

Eine Stammesversammlung für alle Beteiligten

Bei der Stammesversammlung sollen vom Wölfling bis zu Roverinnen und Rovern alle Mitglieder der Stammesversammlung gleichberechtigt teilnehmen und ihre Chance zur Mitbestimmung wahrnehmen können. Um vor allem den jüngeren Teilnehmenden gerecht zu werden gibt, es eine ganze Reihe von Hilfestellungen, die genutzt werden können. Beispiele dafür sind die Arbeitshilfe Mitbestimmung [LINK] und die „Dafür Box“ [LINK] der Wölflingsstufe. Hier sollen nur einige Ideen aufgegriffen werden, die allen Versammlungsteilnehmenden altersunabhängig helfen können.

Kultur Für eine gelungene Stammesversammlung braucht es eine Stammeskultur. Ist die Stammesversammlung ein „Verwaltungsakt“, bei dem einmal jährlich Dinge von Erwachsenen abgenickt werden oder ist die Stammesversammlung ein lebendiger Ort des Austauschs? Gibt es wiederkehrende Elemente, auf die sich alle Beteiligten freuen? Solche Elemente sind eine echte Erleichterung, auch in der Vorbereitung. Beispiele dafür sind:

• Möchten die Biber wieder Namensschilder für alle aus Holz basteln? • Möchten sich die Pfadis wieder um Lagerfeuer und Stockbrot kümmern? • Möchten die Rover auf die anderen Stufen für das Rahmenprogramm zugehen und die Planung übernehmen? • Möchten die Wölflinge und Jungpfadfinder am Abend vorher wieder gemeinsam backen und den Raum vorbereiten?

Durch solche Stufenaktivitäten können sich die Kinder und Jugendlichen leichter an die Stammesversammlungen erinnern, werden aktiv in deren Gestaltung eingebunden und haben Spaß daran, sich einzubringen, vor allem, wenn sie viele Freiheiten bekommen, ihre Ideen umzusetzen. Zur Kultur gehört es auch, dass der Stamm ein gemeinsames Verständnis von Mitbestimmung hat, das auch außerhalb der Stammesversammlung gepflegt wird. Sich mit Mitbestimmung auseinanderzusetzen ist ein wichtiger Teil der Leiterinnenund Leiterausbildung und wird im Rahmen der Modulausbildung sowohl im Baustein 1c als auch im Einstieg Schritt 2 thematisiert. Zur Kultur gehört Wertschätzung und Dank. Werden Menschen auf der Stammesversammlung verabschiedet? Sind bestimmte Menschen zum ersten Mal bei einer Stammesversammlung? Die Stammesversammlung ist ein schöner Ort, um sich in großem Rahmen bei der Leiterrunde und den Wölflingen, Jungpfadfindern, Pfadfindern und Rovern für ihr Engagement zu bedanken. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, dieses Engagement weiter attraktiv zu halten und Menschen an den Stamm zu binden.

Einfache Sprache

Der Ausdruck „Sprache schafft Wirklichkeit“ hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Sprachkultur auf der Stammesversammlung kann entweder alle einbinden oder einzelne Personen oder ganze Stufen ausschließen. Es ist darauf zu achten, dass alle Anträge so vorgestellt werden, dass alle Teilnehmenden verstehen können worum es geht. Das hilft nicht nur jüngeren Versammlungsmitgliedern, sondern beugt auch bei Erwachsenen Missverständnissen vor.

Rahmen Jedes schöne Bild braucht einen guten Rahmen, sonst wirkt es nicht. Das gilt auch für die Stammesversammlung. Dazu gehört sowohl der organisatorische Rahmen als auch der Veranstaltungsrahmen. Ein guter Rahmen sorgt für Handlungssicherheit und schafft Strukturen. So kann beispielsweise eine durchdachte Sitzordnung viel Ruhe in die Versammlung bringen. Gesprächsregeln, die für alle gelten, machen es allen leichter, sich zu beteiligen oder die eigenen Rechte zu kennen. Es kann helfen, Handzeichen für Stimmungsbilder abzusprechen. Methodenvielfalt schafft Abwechslung und macht es leichter, sich zu konzentrieren. Viele Methoden können auch im Rahmen von Leiterrunden ausprobiert oder wiederverwendet werden. So hat die Stammesversammlung einen nachhaltigen und positiven Effekt, auch auf andere Bereiche der Stammeskultur.