Die Stammesleitung – hier lenkt sich der Stamm
Die Stammesleitung ist das höchste beschlussfassende Organ des Stammes. Um den Vorstand gut beraten zu können, Stammesversammlungen und Stammesaktivitäten gezielt vorbereiten zu können sowie wichtige Entscheidungen im Stamm zwischen den Stammesversammlungen treffen zu können (z.B. zur Gewinnung von Leiterinnen und Leitern, Kuratinnen und Kuraten oder Absprachen zwischen den Stufen) gibt es die Stammesleitung. Hier sind der Vorstand sowie pro Stufe die Sprecherinnen und Sprecher der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden vertreten und ggf. die Sprecherin oder der Sprecher der Leitungsteams der Bibergruppen.17 Bei Bedarf können auch noch weitere Leitende, Mitarbeitende, Elternvertretungen, Fachreferentinnen und Fachreferenten an der Stammesleitung teilnehmen. Diese haben dann beratende Funktion und kein Stimmrecht. Laut Satzung der DPSG tagt die Stammesleitung mindestens zweimal jährlich. Der Stam-
17 Bundesleitung der DPSG (2017),S. 6
mesvorstand lädt zu diesen Sitzungen ein. Wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eine Sitzung verlangen und auch mitteilen, worüber gesprochen beziehungsweise entscheiden werden soll (also eine Tagesordnung angeben wird), muss die Stammesleitung häufiger tagen. Die Delegation von Aufgaben in die Stammesleitung hat Vorund Nachteile. Nimmt eine Leiterrunde als Ganzes alle Aufgaben wahr, fördert dies die Verantwortlichkeit des Einzelnen für den Stamm. Trotzdem ist es wichtig zu wissen, dass es die Stammesleitung gibt und wie sie arbeitet. Vorstand bzw. Leiterrunde sollten von Zeit zu Zeit überprüfen, ob durch die Einrichtung einer Stammesleitung die Leiterrunde entlastet und die Vorstandsarbeit effektiver gestaltet wird. Im Kommentar zur Satzung wird auf einen wichtigen Punkt hierzu verwiesen: Die Stammesversammlung kann beschließen, dass die Aufgaben der Stammesleitung von der Stammesleiterrunde übernommen werden. Übernimmt die Stammesleiterrunde die Aufgaben der Stammesleitung sind der Stammesvorstand sowie die Leiterinnen und Leiter der Wölflingsmeuten, Jungpfadfindertrupps, Pfadfindertrupps und Roverrunden und ggf. die Leitungsteams der Bibergruppe stimmberechtigt. Das heißt konkret, dass in diesem Falle zwar alle Leiterinnen und Leiter stimmberechtigt sind, die übrigen Mitglieder der Leiterrunde jedoch nicht.