Gäste in der Leiterrunde
Zu Beginn dieses Kapitels wurde unter Hinweis auf die Satzung der DPSG berichtet, dass neben den festen Mitgliedern der Leiterrunde auch durch den Vorstand Gäste eingeladen werden können. Dies kann sinnvoll sein, um eventuell spezielle Kenntnisse in der Leiterrunde nutzen zu können. Beispielsweise wird ein Elternteil, das bei dem zu beratenden Bau eines Schuppens die Kompetenzen aus dem Beruf einbringt, der Vorstand des Pfadfinderringes, ein Mitglied des Pfarrgemeinderates, der Ortspfarrer, ein Mitglied des BDKJ-Vorstands, ein Mitglied des Bezirksoder Diözesanvorstands oder die Ortsbürgermeisterin oder der Ortsbürgermeister eingeladen, um die Zusammenarbeit zu festigen oder spezielle Aktionen zu planen. Je nachdem zu welchem Zweck Gäste eingeladen werden ist es auch möglich, den Umfang der Anwesenheit der Gäste anzupassen. Wenn es um gutes Kennenlernen geht, wird dies vielleicht anders aussehen als wenn lediglich Absprachen zu einem bestimmten Themenpunkt anstehen. Insbesondere, wenn es um konkrete Absprachen geht, kann es sinnvoll sein, die Gäste nur zu bestimmten Punkten und in ausreichendem zeitlichem Abstand einzuladen. Eine gute Sitzungsplanung ist Voraussetzung – dazu gehören genügend teilnehmende Personen und keine anderen und vor allem wichtigeren Themen. Eine Einladung für 30 oder 45 Minuten ist nicht unhöflich, sondern gestattet den Gästen eine gute Planung.