Stammesvorstände und Ausbildung

Die Vorsitzenden, Kuratinnen und Kuraten haben im Stamm eine Position, die einerseits ganz viel Unterstützung für die Mitglieder des Stammes beinhaltet, andererseits aber auch Anforderungen des Verbandes in den Stamm hinein transportieren soll. Diese zwei Aufgaben werden insbesondere im Bereich der Ausbildung deutlich. „Der Stammesvorstand ist in seinem Stamm für die Ausbildung der Leiterinnen und Leiter verantwortlich. Das heißt, er achtet darauf, dass alle Leiterinnen und Leiter die Wood-

badgeausbildung, die die Basisausbildung für alle Leitenden in der DPSG ist, abschließen. Außerdem liegen der Einstieg und die Praxisbegleitung in der direkten Verantwortung des Stammesvorstands“.33 Hierzu ist einerseits die Ausbildung, die sich direkt auf die Vorsitzenden, Kuratinnen und Kuraten selber bezieht, wichtig. Andererseits müssen Vorstände aber auch die Schritte der Ausbildung im Stamm selbst leisten. Ideen, wie die Personen des Vorstands im Miteinander mit den Menschen in ihrem Stamm diese Aufgaben lösen und zur Ausbildung motivieren können, stehen im folgenden Kapitel. Dargestellt sind hauptsächlich die Ausbildungsinhalte, die innerhalb der DPSG für Vorstände und ihre Leiterinnen und Leiter entwickelt wurden. Auch bei Jugendringen, dem BDKJ, den Jugendreferentinnen und -referenten der Dekanate, den Jugendämtern, anderen Jugendverbänden und im Umfeld von Schulen und Wohlfahrtsverbänden finden sich gute Weiterbildungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Themen. So ergibt sich die Chance, über den Tellerrand zu schauen und das Umfeld des Stammes noch besser kennen zu lernen. Auch Reisen durch ganz Deutschland sind für einige Leitende ein großer Anreiz im Rahmen ihrer Ausbildung. Wichtig ist bei all diesen Möglichkeiten, dass die Planung der Ausbildung zu der jeweiligen betreffenden Person passt, damit die Ausbildung Spaß und Wissen und nicht Stress und Unbehagen erzeugt.

Ausbildung für Vorstände

„Vorstände benötigen – genauso wie alle anderen Leiterinnen und Leiter – Rüst-

zeug, um ihre Aufgabe zur Leitung der Leiterrunde und des Stammes ausüben zu

können. Die Übernahme der vielfältigen sozialen Rollen eines Vorstandsmitglieds mit ihren spezifischen Rollenanforderungen setzt entsprechende Kenntnisse und

Kompetenzen voraus. Die Modulausbildung und der Woodbadgekurskurs sind hierbei zwei wesentliche Elemente.“ 34 Auf Vorstände kommen jedoch auch Aufgaben zu, die in der „normalen“ Ausbildung

für Leiterinnen und Leiter in der DPSG nicht oder nur sehr kurz vorkommen.

So ist es für Vorstände immens wichtig, sich mit den Themen rund um Finanzen, Kassenführung, Versicherungen, etc. auseinanderzusetzen. Insbesondere wenn

neben dem Verband noch ein Verein als Rechtsträger fungiert oder ein Förderver-

ein bzw. eine Stiftung ebenfalls über den Vorstand geleitet werden. Hierzu hat die

33 Bundesleitung und AG Ausbildung (2013), S.5 34 Gesamtverbandliches Ausbildungskonzept 1.5.(2017), S. 4

DPSG ein Konzept für die Ausbildung von Vorständen entwickelt. Daneben befin-

den sich die Mitglieder des Vorstands auch in einer besonderen Situation, die mit

besonderen Rollenkonflikten einhergeht, wo die in den anderen Kapiteln beschriebenen Aufgaben der Erarbeitung von Visionen für den Stamm und der Delegation

von Aufgaben eine besondere Rolle spielen.

Vorstände in der DPSG haben daher die Möglichkeit, sowohl nach der Modulausbildung einen eigenen Woodbadgekurskurs zu besuchen und damit auf die Vorstandssituation zugeschnitten ihre Basisausbildung zu beenden. Andererseits können sie die spezielle Ausbildung für Vorstände besuchen, die sich sowohl als Weiterbildung an die Woodbadgeausbildung anschließen kann oder auch Vorstände gut unterstützen kann, die unmittelbar – also ohne Woodbadgeausbildung – in ihr Amt einsteigen. Auch sie können und sollen an dieser für sie spezifischen Ausbildung teilnehmen. Das gesamtverbandliche Ausbildungskonzept sieht vor, dass bereits auf Stammesebene Ausbildung geleistet und auch zertifiziert wird. „Die Vorstände der verschiedenen Ebenen sind verantwortlich für die dort stattfindende Ausbildung. Zudem sind sie in der Regel selbst Ausbildende. Entsprechend müssen auch sie selbst ausgebildet werden.“35 Die Verantwortung der Stammesvorstände und die Inhalte der Ausbildung der Stammesvorstände beschreibt Teil 3.2 des gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes: „Ausbildung der Vorstände“ und die „Arbeitshilfe für Stammesvorstände zu Einstiegen und Praxisbegleitung.“ Die Ausbildung der einzelnen Leiterinnen und Leiter, diese zu begleiten, zu fördern und auszubilden sowie insgesamt eine Personalplanung des Stammes zu gewährleisten ist Aufgabe des Vorstands in guter Zusammenarbeit mit der Leiterrunde. Als weiterer Punkt ist die Leiterrunde ein wichtiger Ort der Ausbildung. Diese Gruppe zu leiten und gemeinsam zu handeln steht im Mittelpunkt. Dazu gehört auch die eigene persönliche Rolle in der Leitung sowie die Sachund Methodenkompetenz für die Leitung einer Erwachsenengruppe. In Kapitel drei finden sich hierzu einige Grundlagen und Methoden. Ein dritter Bereich beschäftigt sich mit der Vielfalt der Vorstandsaufgaben im Blick auf Planung, Administration und Verwaltung sowie öffentliche Bezüge der Vorstandsarbeit. Fragen nach der Vision für den Stamm (Bezirk, Diözese) haben hier ebenso ihren Platz wie Fragen von Abrechnung und Zuschüssen sowie der Außenvertretung.36 Die jeweiligen konkreten Hinweise bietet Kapitel 11 in diesem Buch.

35 Gesamtverbandliches Ausbildungskonzept 2. Ausbildung der Ausbilderinnen – Module - (2010), S. 6 36 DPSG Bundesleitung (2010); Ausbildung der Vorstände Seite 6

Ausbildung der Kuratinnen und Kuraten

Die Ausbildung der Kuratinnen und Kuraten wird in aller Regel durch die entsprechenden Ausbildungen in der DPSG oder beim BDKJ angeboten. Die sogenannte kirchliche Beauftragung sprechen die Diözesen aus. Hier lohnt sich sicherlich ein Gespräch mit der Bezirkskuratin oder dem Bezirkskuraten bzw. der Diözesankuratin oder dem Diözesankuraten. Das Ausbildungskonzept für Kuratinnen und Kuraten sagt hierzu: „Kuratinnen und Kuraten benötigen für die Wahrnehmung ihres Amtes eine kirchliche Beauftragung, die von den Diözesen gelegt wird. Die kirchliche Beauftragung soll in einer angemessenen Form, z.B. im Rahmen eines Gottesdienstes, ausgesprochen werden.“37

In der Ausbildung der Kuratinnen und Kuraten gibt es vier Grundlinien, die in den Ausund Fortbildungsveranstaltungen im Mittelpunkt stehen und die sich gegenseitig positiv unterstützen können. Dies sind:

• Kenntnisse der christlichen Theologie, • Kenntnisse und Erfahrungen aus der Jugendpastoral, • Kenntnisse und Erfahrungen einer pfadfinderischen Spiritualität, • Rolle und Funktion von Kuratinnen und Kuraten im Verband.

Die Grundlinien sind keine getrennten Themen, sondern durchziehen alle Veranstaltungen zur Aus-, Fortund Weiterbildung von Kuratinnen und Kuraten. In diesen Veranstaltungen geht es um persönlich gemachte Erfahrungen, deren Reflexion und Deutung, die Vermittlung von Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten in Theorie und Praxis sowie die gegenseitige kollegiale und partnerschaftliche Ermutigung und Beratung. Zielgruppe für die Kuratinnenund Kuratenausbildung sind Frauen und Männer aus der DPSG, die mit ihrer pfadfinderischen Erfahrung und Ausbildung Verantwortung als Kuratin oder Kurat übernehmen wollen. Am Ende der Ausbildung entscheiden sie bewusst, ob sie ein Amt übernehmen möchten. Die Ausbildung bietet eine grundlegende theologische und (jugend-)pastorale Ausbildung in vier Ausbildungswochenenden. Die Wochenenden haben die Themen:

37 Gesamtverbandliches Ausbildungskonzept – Ausbildung der Kuratinnen und Kuraten, S.7

„Glaube im Werden und Wachsen“ „Kirche und ihre Grundvollzüge“ (in Verantwortung der beteiligten Diözesanverbände) „DPSG als Teil der Kirche“ (in Verantwortung der Bundesebene) „Leben braucht Form“ Nach Abschluss dieser Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen in Verantwortung ihrer Diözesen die kirchliche Beauftragung erhalten und das Amt als Kuratin oder Kurat ausfüllen. Erste Ansprechpersonen für die Fragen zur kirchlichen Beauftragung sind die Diözesankuratinnen und -kuraten. Auch für Personen, die durch eine entsprechende theologische oder religionspädagogische Ausbildung bereits viel an Wissen und Methoden erworben haben, bietet die Kuratinnenund Kuratenausbildung die Möglichkeit, die Grundlagen der DPSG sowie ihre inhaltliche wie strukturelle Ausrichtung kennenzulernen. Kuratinnen oder Kuraten (oder an dem Amt Interessierte) können sich mit den Ansätzen pfadfinderischer Spiritualität vertraut machen und darin ausprobieren.

Praxisbegleitung der Kuratinnen und Kuraten

Gerade in der ersten Zeit als Kuratin bzw. Kurat empfiehlt sich die persönliche Begleitung durch den Diözesanvorstand oder durch eine von ihm beauftragte Person. Fortbildungsveranstaltungen für Kuratinnen und Kuraten können vom Diözesanverband oder von mehreren Diözesanverbänden angeboten werden. Der Bundesvorstand gewährleistet darüber hinaus mindestens eine Fortbildungsveranstaltung im Jahr. Link zum Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzept für Kuratinnen und Kuraten in der DPSG