Vermietung von Stammeseigentum

Einige Stämme zählen auch eigene Immobilien, also Häuser oder Zeltplätze, zu ihrem Vermögen. Bei solch großen Werten sind insbesondere die Hinweise unter dem folgenden Punkt „Das Finanzamt“ zu beachten. Aber auch die anderen Gegenstände des Stammeseigentums eignen sich einerseits dazu, Schäden zu erhalten oder zu verursachen (hierzu wird bei den Versicherungen mehr geschrieben) aber auch durch Vermietung Einnahmen zu erwirtschaften. Grundsätzlich müssen alle diese Einnahmen in der Stammeskasse verbucht werden. Wichtig ist, im Blick zu behalten, wie viel Geld der Stamm einnehmen kann ohne steuerpflichtig zu werden. Da die Freibeträge für Vereine regelmäßig angepasst werden, ist es wichtig, die aktuellen Freibeträge zu kennen und ggf. die Preise anzupassen, falls die Entscheidung fällt, mehr einzunehmen und dann das eingenommene Geld auch zu versteuern. Grundlegend für Vermietungen ist ein Mietvertrag, der genau beschreibt, was gegen welche Summe für welchen Zeitraum verliehen wird, was bei der Rückgabe von kaputten Gegenständen passiert und ob ein Pfand für die Leihe empfangen wurde. Insgesamt jedoch scheinen mit der gewerbsmäßigen Vermietung die Stämme eher mehr Aufwand und Kosten (Ausgabe, Annahme, Rechnung schreiben, Geld verbuchen, Reparaturen organisieren und bezahlen, etc.) als direkte Einnahmen zu haben, so dass dieses Modell nur sehr bedingt empfehlenswert ist.