Der Mitgliedsbeitrag
Die DPSG ist ein Verband, in dem man für die Mitgliedschaft zahlt, um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Sicherlich wäre es schön, Pfadfinden für alle Kinder und Jugendlichen kostenlos anbieten zu können, aber auch ein Verband in dem viele tausend Menschen ehrenamtlich arbeiten und ihre Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung stellen, kommt nicht ohne Geld aus. Neben den Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen erhält die DPSG auch Gelder aus den Kirchensteuermitteln und aus Mitteln des Kinderund Jugendplans der Bundesregierung sowie Fördergelder von Kommunen und Ländern. Durch diese weiteren Finanzierungswege, durch das hohe ehrenamtliche Engagement und durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Geld, kann die DPSG von den Mitgliedern einen sehr geringen Beitrag erheben. Den aktuell gültigen Bundesbetrag, der pro Mitglied und pro Jahr an den Bundesamt St. Georg e.V. zu überweisen ist, findet sich auf der Homepage. Die Stammesversammlung kann noch einen eigenen Beitrag beschließen (was sehr viele auch tun). Der gesamte Beitrag der Mitglieder wird vom Stamm erhoben, der Bundesbeitrag pro Mitglied an die Bundesstelle weitergeleitet und der Betrag für den Stamm einbehalten.
Der Bundesbeitrag wird in zwei Teilen, einmal im Januar und einmal im Juli, berechnet. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn des Halbjahres durch die jeweilige Gruppierung an den Bundesverband überwiesen, bzw. durch den Mitgliederservice der DPSG abgebucht. Die Stämme erhalten hierzu eine Rechnung. Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für dieses Halbjahr beitragspflichtig. Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Für den Rest des laufenden Halbjahres besteht der Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung nur bei Meldung in der verbandlichen Datenbank „NaMi“. Ausnahme hierzu bilden die Schnuppermitglieder. Hierbei können Kinder und Jugendliche für höchstens acht Wochen als Schnuppermitglieder in NaMi gemeldet werden. In dieser Zeit hat das Schnuppermitglied vollen Versicherungsschutz über die DPSG und ist von einer Beitragspflicht befreit. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird. Ob eine Rückerstattung des Beitrages durch den Stamm an das ausscheidende Mitglied beziehungsweise an die Eltern erfolgt, ist individuell vor Ort zu regeln39 Unter bestimmten Bedingungen ist der Bundesbeitrag reduziert:
Die Familienermäßigung Der Bundesbeitrag mit Familienermäßigung pro Jahr und Mitglied ist deutlich gegenüber dem normalen Beitrag reduziert. Für die Berechnung der Familienermäßigung hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt: 1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus) 2. Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu). Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt
Die Sozialermäßigungen Der Bundesbeitrag mit Sozialermäßigung beträgt 13,50 Euro. Damit dieser Sozialbeitrag gewährt wird, muss der zuständige Vorstand einen formlosen Antrag über die Diözesanleitung an die Bundesstelle (Mitgliederservice) stellen. Der Antrag muss den Namen des Mitglieds und eine kurze Begründung enthalten. Eine weitere Überprüfung durch die Bundesebene erfolgt nicht. Die Verantwortlichen vor Ort (in der Regel Vor-
39http://dpsg.de/de/ueber-uns/eltern-fragen/was-kostet-pfadfinden.html
stände und Gruppenleitende) sind angehalten, verantwortungsvoll mit diesen Anträgen umzugehen. Typische Begründungen können sein, dass die Familie durch ein sehr geringes Einkommen wenig finanzielle Mittel hat, die Familie durch besondere Belastungen (z.B. schwere chronische Erkrankungen) sehr hohe Ausgaben hat, usw. Wichtig ist, dass die Leitenden im Stamm (Vorstand und / oder Leitungsteam) mit den Erwachsenen der Familie hierzu ins Gespräch kommt.40
Die Schnupper-Mitgliedschaft Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern möchten sich oftmals erst ein Bild von der Arbeit der DPSG und ihrer Gruppen machen. Um trotzdem während dieser Zeit versichert zu sein, gibt es die Schnuppermitgliedschaft. Zunächst können Kinder als Schnuppermitglied gemeldet werden und das Pfadfinden im Stamm vor Ort zunächst testen. Nach spätestens acht Wochen müssen sie dann vom Stamm vor Ort bei der Bundesebene als reguläres Mitglied angemeldet werden.
Das Bildungspaket Über die oben genannten Ermäßigungen des Verbandes hinaus können für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen auch die Leistungen des Bildungspakets in Anspruch genommen werden. Das „Bildungspaket“ der Bundesregierung gilt sowohl für den DPSG-Mitgliedsbeitrag als auch für den Beitrag zu Sommerlager und Co. Die Gruppierung, für die die Zuschüsse gewährt werden soll – meistens der Stamm – muss sich zunächst als Zuschussempfänger bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Diese kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein, meistens ist es jedoch das Job-Center (früher Arbeitsamt). Die Anerkennung dürfte kein Problem sein, da die DPSG als großer Jugendverband bekannt ist. Danach müssen die Eltern der Kinder dort die jeweiligen Zuschüsse beantragen.