Versicherungen
Wenn Personen als Mitglied, Leitende oder sogar als Nichtmitglied der DPSG an Aktionen der DPSG teilnehmen, sind sie automatisch gegen viele Dinge versichert. Im Mitgliedsbeitrag sind bereits drei wichtige Versicherungen enthalten:
• Haftpflichtversicherung • Unfallversicherung • Straf-Rechtsschutzversicherung für Leitungskräfte (Leitende im Sinne dieser Versicherung sind diejenigen Personen, die auch als Leitende in NaMi registriert sind.)
Der Versicherungsschutz zur Haftpflichtund Unfallversicherung gilt weltweit, während die Strafrechtsschutzversicherung auf das europäische Umland begrenzt ist. Versichert sind alle DPSG-Gruppierungen und -Stämme, inklusive Ortsund Bezirksgruppierungen, auch wenn deren Rechtsträger ein eingetragener Verein ist. Welche Risiken diese Versicherungen genau abdecken und wie hoch die Deckungssumme ist (also in welcher Höhe Schäden maximal übernommen werden), findet sich in der Broschüre „Zielsicher – Versicherungsschutz in der DPSG“, die auf der DPSG Homepage heruntergeladen werden kann. Hier gibt es nur einen kurzen Überblick. Die Broschüre findet sich unter diesem LINK.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, bei denen haupt-, nebenoder ehrenamtliche Personen zum Beispiel Dinge aus Versehen beschädigt haben (vielleicht ist es in einer Unterkunft zu einem Rußschaden durch offenes Feuer gekommen oder bei einer Weihnachtsbaum-Sammelaktion wurde mit einem Baum eine Hauswand zerkratzt). Mitversichert ist beispielsweise auch das Abhandenkommen von Schlüsseln
50 Satzung der DPSG (2017), Seite 8
Dritter – z.B., wenn jemanden der Schlüssel zum Gemeindehaus abhandengekommen ist und Schlösser ausgetauscht werden müssen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden. Auch für die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb und dem Halten oder Führen von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen besteht kein Versicherungsschutz. Hier gilt ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters. Zur Absicherung von Kasko-Schäden (also für Schäden am eigenen Fahrzeug) kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Unfallversicherung
Diese Versicherung gilt neben den oben genannten Personen auch für alle Teilnehmende an Veranstaltungen (z.B. Stammesfesten). Diese Versicherung leistet unter anderem Kapitalzahlungen bei bleibenden Gesundheitsschädigungen (Invalidität) und im Todesfall. Ebenfalls mitversichert sind bis zu einer gewissen Summe Bergungskosten sowie Krankentagegeld ab dem 43. Tag für Leitende, sofern diese aufgrund eines Unfalls längerfristig arbeitsunfähig sind. Alle ehrenamtlich Tätigen, die einen Unfall haben, sollten daher bei der Erstversorgung beim Arzt oder im Krankenhaus angeben, dass der Unfall im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit passiert ist und somit quasi ein „Arbeitsunfall“ ist. Diese Unfälle werden über die vbg (Berufsgenossenschaft der jeweiligen Heimatdiözese) abgewickelt und müssen dort gemeldet werden.
Krankenversicherung und Lager im Ausland
Auch wenn in Deutschland eigentlich jeder Mensch krankenversichert ist, so bietet es sich speziell bei Reisen ins Ausland an, bei der eigenen Krankenversicherung anzufragen, ob Besonderheiten notwendig sind. Dies können bestimmte Impfungen, spezielle Medikamente oder ein zusätzlicher Auslandskrankenschein sein. Informationen hierzu sind für Vorstand, Leitungsteams und auch die Personensorgeberechtigten wichtig. Diese sollten frühzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit alles bis zur geplanten Aktion gelingen kann. In einigen Ländern ist es notwendig, medizinische Leistungen vorab zu bezahlen, um das Geld dann in Deutschland von der jeweiligen Krankenversicherung erstattet zu bekommen. Dies sollte bei der Planung der mitgeführten Barkasse auf jeden Fall mit bedacht werden und ist ebenso wichtig wie konkrete Informationen über die Regelungen im Land des Lagers.
Straf- und Rechtschutzversicherung für Leitende
Der Straf-Rechtsschutz hilft bei der Verteidigung in Strafverfahren, zum Beispiel aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Versicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die Kosten des Strafverfahrens, angemessene Kosten der Verteidigung durch einen Rechtsanwalt und Kautionen. Der Schutz ist auf das europäische Umland begrenzt. Sie ist ausschließlich passiv einsetzbar, d. h. die Verteidigung in Strafverfahren ist abgesichert, nicht jedoch die aktive Klageerhebung gegen einen Dritten. Nicht versichert ist ebenso alles, was mit dem Führen von Kraftfahrzeugen zu tun hat. Pro Schadenfall stehen 150.000 € zur Verfügung, im Ausland beträgt die Strafkaution 25.000 €.
Die Versicherung besteht nicht für Veranstaltungen von Fördervereinen, des Vermögensträgers oder sonstigen kirchennahen DPSG-Vereinen.51 Weitere Versicherungen, die unter Umständen sinnvolle Ergänzungen zu den oben genannten automatisch versicherten Risiken sind, können sein:
• Privathaftpflichtversicherung • Auslandsreisekrankenversicherung • Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland • Notfall-Service im Ausland • kurzfristige Dienstreise-Fahrzeugversicherung • Versicherungsschutz für geliehene Sachen (z.B. für Zeltund Lagermaterial oder Elektronik) • Reisegepäckversicherung mit Fahrradversicherung als Zusatzdeckung • Zusatzdeckung: Fahrradversicherung • Bootskaskound Surfbrettversicherung • Reiserücktrittskostenversicherung • Insolvenzversicherung / Reisepreissicherung • Versicherungen für Angelegenheiten, die mit dem Führen von Kraftfahrzeugen zu tun haben.
51 Vgl. Zielsicher – Versicherungsschutz in der DPSG (2017)
Über all diese Versicherungen informiert der Mitgliederservice der DPSG, der Versicherungspartner der DPSG sowie die Broschüre „Zielsicher“. Eine Auflistung und weitere Informationen hierzu findet sich auch unter http://dpsg.de/versicherung.html Hier können Versicherungen beantragt werden, weitere Informationen eingesehen und Schäden gemeldet werden. Das alles geht schriftlich per Post oder E-Mail und muss frühzeitig und vor Beginn der Maßnahme in die Wege geleitet werden und bei der Ecclesia eingegangen sein. Versicherungspartner der DPSG ist die Ecclesia (Ecclesia Versicherungsdienst GmbH; Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold)
Praxistipp für versicherungsbezogene Fragen
Oftmals kommen versicherungstechnische Fragen auch zwischendurch auf (z.B. bei Planungstreffen) oder man hat das Thema Versicherungen nicht immer im Blick. Ein ausgedrucktes Exemplar der „Zielsicher“ im Gruppenraum kann in Gesprächen im Team oder mit Eltern sicherlich hilfreich sein. Wichtig ist, darauf zu achten, dieses regelmäßig durch die aktuelle Version zu ersetzen. Für weitere Fragen zu Versicherungen steht der Mitgliederservice in der Bundesstelle zur Verfügung. Auf der DPSG-Homepage finden sich aktuelle Ansprechpersonen und im ausführlichen FAQ-Bereich vielleicht schon eine Antwort auf anstehende Fragen. Hier noch die Tipps und Hinweise, die sich auch in der Broschüre Zielsicher finden, die ausgedruckt im Gruppenraum oder in einer Dokumentenmappe im Lager gut aufgehoben ist:
• Schildert bitte jeden Schaden einzeln und ausführlich. • Bitte beachtet, dass dem Versicherer das Entscheidungsrecht zur Übernahme des Schadens im Rahmen der zugrundeliegenden Bedingungen obliegt. • Achtung: Bei Straftaten, z. B. Diebstahl, ist für die Erhaltung des Versicherungsschutzes generell eine polizeiliche Anzeige erforderlich.
Tritt ein Schadensfall ein, dann benötigt der Versicherer grundsätzlich folgende Informationen:
• Die Stammesnummer • Was ist passiert? Schadenhöhe? • Wo ist es passiert? Wann ist es passiert?
• Wer ist verletzt / geschädigt (Name und Anschrift)? • Wer ist behandelnder Arzt (Name und Anschrift)? • Gibt es Zeuginnen und Zeugen (Namen und Anschrift)? • Eine Telefon-/Faxnummer oder eine E-Mail-Adresse für Rückfragen • Bei einer polizeilichen Anzeige Anschrift und Aktenzeichen der aufnehmenden Polizeidienststelle • Belege / Rechnungen (Fotos als Beweismittel)
Praxistipp Dokumentation bei Schäden und Unfällen
Bestenfalls sollten alle Informationen zeitnah notiert werden sowie alles, was zu dem jeweiligen Schaden dazugehört, zusammengepackt werden. Dazu gehören z.B. Fotos, Skizzen, Rechnungen, ein Dokument, auf dem aufgeschrieben wurde, wer alles als Zeuginnen und Zeugen dabei war, etc.; Kontaktdaten aller Beteiligten (z.B. Unfallgegner, Polizeidienststelle, Bergungsunternehmen). Diese Dokumente sollten laufend ergänzt werden, zum Beispiel um Schreiben der Versicherung, nachträgliche Informationen, etc. So befindet sich bei Rückfragen immer alles zusammen.
Was kosten zusätzliche Versicherungen?
Je teurer Materialien sind, die für eine Aktion geliehen oder angeschafft werden, umso teurer wird in der Regel die Versicherung der Materialien. Auch die Länge des Versicherungszeitraumes spielt natürlich eine Rolle. Versichert ist in der Regel nur der Restzeitwert.
Praxistipp zur Planung versicherungsbezogener Kosten
Schon in der ersten Planungsphase einer Veranstaltung sollte das Thema Versicherungen thematisiert werden, um zu erheben, welche zusätzlichen Versicherungen wahrscheinlich auf die Organisierenden zukommen werden (z.B. Versicherungen für Fahrzeuge im Lager, technische Ausrüstung, Leihgegenstände, etc.). Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine genauen Teilnehmendenzahlen vorliegen und auch nicht bekannt ist, ob und wann genau die betreffenden Dinge genutzt werden, lässt sich für eine frühzeitige Kalkulation schon einmal näherungsweise eine Summe für Versicherungen einrechnen. Dass dies sinnvoll ist, macht sich spätestens kurz vor dem Lager bemerkbar, wenn pro Teilnehmenden auch eine kleine Summe für Versicherungsbeiträge eingeplant wurde und nicht nachträglich noch Gelder organisiert werden müssen.
Weiterhin ist es sinnvoll, nach Veranstaltungen oder bei der Jahresreflexion im Vorstand zu schauen, ob alles gut war oder ob es vielleicht beispielsweise Sinn macht, im nächsten Jahr ein bestimmtes Fahrzeug für das ganze Jahr zu versichern statt mehrfach unterschiedliche Fahrzeuge. In der Zielsicher-Broschüre finden sich die aktuell gültigen Versicherungsprämien, sodass damit gut kalkuliert werden kann.
Zusätzliche Versicherungen für Vereinsvorstände?52
„Die derzeitige Rechtssituation sieht so aus, dass Vorstände, […] sowie Geschäftsführer und weitere Amtsinhaber unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften können. […] Diese gilt auch dann, wenn die Aufgaben ehrenamtlich wahrgenommen werden.“53 Damit können sowohl von geschädigten Dritten von außen (z.B. Betriebe, mit denen Verträge geschlossen wurden, Menschen, deren Eigentum geschädigt wurde, etc.) als auch aus der sogenannten juristischen Person (z.B. des Vereins, der durch den betreffenden Vorstand vertreten wird) heraus Schäden geltend machen. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn mit dem Vereinsvermögen nicht gut umgegangen wurde und vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vorstand Schäden verursacht wurden. Leider häufen sich an dieser Stelle juristische Begriffe, die erläuterungswürdig sind. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sogenannte D&O (Directors and Officers) Versicherungen gibt, die diese Risiken absichern sollen. Ob bei der speziellen Vereinsstruktur und dem Vermögen eine solche Versicherung angebracht ist, kann hier nicht allgemeingültig beantwortet werden. Es lohnt sich jedoch zu wissen, dass es diese Versicherungen gibt. Neben der D&O Versicherung sollte sich ein Vorstand (wenn denn erhebliche Vermögen vorliegen, was bei Häusern oder Plätzen relativ schnell der Fall ist) auch bzgl. einer Vermögensschadenshaftflichtversicherung erkundigen. Auch hierzu kann an dieser Stelle nur der Hinweis gegeben werden, dass eine solche Versicherung ggf. sinnvoll sein kann. Eine genaue Überprüfung wird im Einzelfall der Vorstand gemeinsam mit Fachleuten selbständig vornehmen müssen. So kann sich dann im speziellen Fall der Vorstand mit Expertinnen und Experten (vielleicht habt ihr solche Elternteile im Stamm oder befragt die Diözesanoder Bundesebene nach Kontaktideen) austauschen, um den eigenen Bedarf festzustellen.
52 Rieger / Wagner (2011), S. 95 53 Rieger / Wagner (2011), S. 95