Überblick

Wie bereits zum Thema Aufsichtspflicht beschrieben, versuchen Leitende und Vorstände sicherzustellen, dass überhaupt kein Schaden eintritt. Weder die Aufsichtspflichtigen, also die Kinder und Jugendlichen, sollen einen Schaden erleiden, noch sollen diese selbst einen Schaden verursachen. Diese sogenannte präventive Sicht (von lateinisch „präveniere“ = vorhergehen) ist insbesondere in den letzten Jahren auch im Bereich sexualisierter Gewalt relevant geworden. Baden-Powell sagte einst: „Sexualität ist universell in allen Lebensformen. Sexualität ist keine Sünde. Sünde entsteht, wenn Sexualität missbraucht wird.“58 Das Zitat macht deutlich: In diesem Kapitel geht es nicht um die Verhinderung von Sexualität, sondern um die Verhinderung des Missbrauchs von Sexualität und um die Verhinderung von sexualisierter Gewalt. Es werden an dieser Stelle nicht die Inhalte der Präventionsschulungen erneut dargestellt, denn insbesondere dieser Teil der Ausbildung sollte mittlerweile bei allen Leitenden, auf jeden Fall aber bei Vorständen, vorauszusetzen sein. Neben den Inhalten der Bausteine 2d und 2e finden sich zum Thema vielfältige Informationen auf den Homepages der DPSG, des BDKJ, des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR), der jeweiligen Bistümer und vieler anderer Ebenen, wie z.B. der Landesebene, der Jugendringe und weiterer Stellen. Die Vorstände wirken mit bei der Aufgabe des Schutzes der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Leiterinnen und Leiter und aller weiteren Menschen im Stamm und im Verband. Den Vorständen in der DPSG kommen beim Thema Prävention sexualisierter Gewalt spezielle Aufgaben zu. Trotz aller Gesetze und Vorschriften ist es wichtig, sich nicht verunsichern zu lassen, sondern alle Fragen aktiv anzugehen. Mit den vorhandenen Informationen und Ansprechpersonen lassen sich Unsicherheiten gut beantworten.