Aufgaben des Vorstands bei der Prävention sexualisierter Gewalt

Zusammengefast übernehmen die Vorstände in der DPSG folgende Aufgaben im Rahmen der Prävention und der aktiven Gestaltung eines funktionierenden Schutzes von Kindern und Jugendlichen in unseren Gruppen: • Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse (kann auch über NaMi geregelt sein) • Schließen einer Vereinbarung nach §72a mit dem zuständigen Jugendamt • Durchführen einer Risikoanalyse • Festlegen von Wegen und Verantwortlichkeiten für Beschwerden, unter anderem auch von Gruppenmitgliedern • Beauftragung einer Präventionsfachkraft • Erstellen eines institutionellen Schutzkonzeptes, in dem die o.a. Punkte festgeschrieben werden In den meisten Fällen erscheint es sinnvoll, diese Punkte gemeinsam mit anderen Jugendverbänden oder anderen Aktiven in der Kinderund Jugendarbeit der Gemeinde (z.B. Ministrantinnenund Ministrantenenarbeit, Sakramentenkatechese, Kindergarten, …) gemeinsam zu bearbeiten und auch die Strukturen der Gemeinde (zum Beispiel bei der Beauftragung einer Präventionsfachkraft) gemeinsam zu nutzen.