Institutionelle Schutzkonzepte (ISK)
Um einen wirklich wirksamen Schutz sicherzustellen ist es hilfreich, während der Erstellung des institutionellen Schutzkonzeptes eine Risikoanalyse durchzuführen. Dabei überlegen die aktiven Personen selbst in der Leiterrunde und im Vorstand, aber auch gemeinsam mit Gruppenmitgliedern und Eltern, an welchen Stellen und bei welchen Aktionen besondere Gefahren für Übergriffe auftreten können (nur als Anregung sei an Gemeindeoder sonstige Feste mit dem Ausschank von Alkohol und vielen unbekannten Personen verwiesen, vielleicht gibt es auch schlecht beleuchtete Wege zum Pfarrheim, usw.). Diese Risikoanalyse gibt Hinweise, an welchen Stellen noch mehr für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen getan werden kann. Die Inhalte des Institutionellen Schutzkonzepts sollen selbstverständlich auf die jeweiligen Stämme und Gemeinden angepasst sein. Ein gemeinsames Schutzkonzept mit anderen Gruppen der Gemeinde sorgt wahrscheinlich für Klarheit und sichert weitere Unterstützung.
Der Vorstand ist wichtiger Ansprechpartner für neue Leiterinnen und Leiter, Eltern und Mitglieder und sollte daher mit dem Thema grundlegend vertraut sein, die Regelungen innerhalb der DPSG kennen sowie die Bausteine 2d und 2e aus der Ausbildung der DPSG selbst besucht haben Der Vorstand koordiniert, dass allen Personen im Stamm und um den Stamm herum bekannt ist, dass im Stamm aktiv gegen sexualisierte Gewalt gearbeitet wird. Dies hält oftmals schon potentielle Täterinnen und Täter davon ab, zu versuchen, in den Stamm hineinzukommen. Wichtig ist, dieses Bekanntmachen regelmäßig zu wiederholen und alle Beteiligten widerholt für das Thema zu sensibilisieren. Somit gehören wichtige Neuerungen und auch grundlegende Informationen regelmäßig auf die Tagesordnung von Leiterrunden und Stammesversammlungen. Prävention geschieht nicht nur im Stamm, sondern betrifft auch alle anderen Gruppen in der Gemeinde. Der Vorstand pflegt daher einen Austausch mit anderen (Jugend- )Gruppen in der Gemeinde und setzt gemeinsame Aktionen um. Ansprechpersonen sind zum Beispiel Messdienerinnen und Messdiener, Firmund Kommunionskatechetinnen und -katecheten, die Leitung des Kindergartens, andere Jugendverbände, etc.
In vielen Diözesen ist mittlerweile auch vorgeschrieben, ein institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln. Hier ist es hilfreich, wenn Vorstände aktiv mit ihrem Diözesanverband, dem Bistum und der Gemeinde in Kontakt treten und sich an Arbeitsgruppen beteiligen, um sich so gut abzustimmen und eventuell vorhandene Strukturen mit zu nutzen. Weitere Informationen zu der Entwicklung von Schutzkonzepten finden sich auf den Seiten des Bundesjugendrings und in vielen Arbeitshilfen im Internet.