Die Selbstverpflichtungserklärung
Neben den erweiterten Führungszeugnissen gibt es mit der Selbstverpflichtungserklärung noch ein weiteres Dokument, das Vorstände, Leiterinnen und Leiter kennen sollten. Die Selbstverpflichtungserklärung ist dafür gedacht, dass Personen, die kein erweitertes Führungszeugnis vorlegen können (z.B. aufgrund nicht deutscher Staatsbürgerschaft), selbst erklären können, dass gegen sie kein Strafverfahren im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt läuft oder ein solches Strafverfahren mit einer Verurteilung geendet ist. Ebenso kann eine Selbstverpflichtungserklärung eine Möglichkeit sein, wenn Personen kurzfristig einspringen oder aushelfen und daher nicht ausreichend Zeit haben, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Die Selbstverpflichtungserklärung geht deutlich über die Inhalte eines erweiterten Führungszeugnisses hinaus. Sie verpflichtet die Unterzeichnenden, alle Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung positiv zu unterstützen, wertzuschätzen, ihre Rechte und Würde zu achten, auf Nähe und Distanz zu achten, Grenzverletzungen wahrzunehmen und zu reagieren, weitere Hilfen zu kennen und zu nutzen, die Abhängigkeit der Anvertrauten nicht auszunutzen sowie die Ausbildungsmöglichkeiten bzgl. des Kinderschutzes zu nutzen. Daher sollte der Vorstand die Selbstverpflichtungserklärung mit allen aktiven Erwachsenen im Stamm besprechen und auch von denen ausfüllen lassen, die ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen. Sie gehört zu den wichtigen Unterlagen und sollte an den nächsten Vorstand weitergegeben werden.